Ja, die Kosten für eine Rega-Gönnerschaft können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Spenden an steuerbefreite Institutionen – und dazu zählt der Jahresbeitrag an die Rega – sind abzugsfähig. Jeder Kanton führt eine Liste der steuerbefreiten Institutionen mit Sitz auf seinem Kantonsgebiet. Die Rega hat ihren Sitz im Kanton Zürich. Listen aller steuerbefreiten Institutionen in allen Kantonen finden Sie im Internet auf Steuern.lu.ch
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Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbständige. Die wichtigsten Tipps zum Steuernsparen (23. Auflage, Januar 2023)
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