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Zu den Krankheitskosten zählen unter anderem Ausgaben, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind: Arztkosten, Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse, aber auch die Auslagen für Brillen und Kontaktlinsen. Entsprechend können Sie die Kosten für die Brille bei den Krankheitskosten auflisten. Allerdings: Vom Gesamtbetrag der Krankheitskosten werden einige Prozente des steuerbaren Reineinkommes als Selbstbehalt abgezogen. Der Prozentsatz ist je nach Kanton verschieden. Beispiel: Sie haben ein Nettoeinkommen von 100 000 Franken und 5 Prozent Selbstbehalt bei den Krankheitskosten. Wenn sie inkl. Brillenkauf 8000 Franken betragen, wären insgesamt 3000 Franken steuerlich absetzbar.
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Steueramt Stadt Zürich
Danke für diesen wertvollen Hinweis. Ich habe den Betrag für eine Brille angegeben. Der Betrag war auf dem Steuerausweis bei meiner Zusatzversicherung als „Selbstbehalt“ ausgewiesen. Das Steueramt hat das nicht akzeptiert, sie haben gemeldet, dass man im Selbstbehalt nur noch ausschliesslich Kosten für Therapien abziehen darf, die ärtzlich verordnet waren. D.h. Alle Therapien und Auslagen, die nicht schriftlich nachweisbar von einem Arzt angeornet wurden, dürfen neuerdings nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Ist das zulässig? Optiker gelten nicht als Ärzte, man muss ein Attest eines Augenarztes nachweisen können! Kein Wunder, ist unser Gesundheitssystem so teuer, wenn man für alles ein ärztliches Attest braucht.