Ja. Die effektiv angefallenen Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich absetzbar, falls Sie 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. Diese 5 Prozent gelten beim Bund und in den meisten Kantonen. Und zwar für Krankheits- und Unfallkosten, die weder von der Krankenkasse noch von einer anderen Versicherung übernommen werden und auch nicht via Hilflosenentschä­digung vergütet werden.

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen alle nachgewiesenen Arznei-, Spital-, Arzt- und Zahnarztkosten sowie Selbst­behalte und Franchisen der Krankenkassen – und eben auch die Kostenbeteiligung bei Pflegeleistungen der Spitex.