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Es handelt sich steuerlich gesehen um eine Schenkung. Schenkungen müssen in Ihrer und in der Steuererklärung der Beschenkten, also Ihrer Freundin, aufgeführt werden. Sie muss auf den Wert des Autos Schenkungssteuern zahlen und das Auto als Vermögen angeben. Die Schenkungssteuer richtet sich bei Geldgeschenken bzw. beweglichen Vermögenswerten immer nach dem Steuergesetz im Wohnkanton des Schenkers.
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