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Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich deckt die finanziellen Folgen von Elementarereignissen an Gebäuden. Gemeint sind Schäden am Haus nach Stürmen, Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutschen. Auch Hagel gehört dazu. Im Gesetz steht aber auch, dass «voraussehbare» Schäden nicht versichert seien. Eine Deckung ist auch ausgeschlossen, wenn der Schaden «durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können». Deshalb erhält ein Hausbesitzer kein Geld, dessen Sonnenstore aus Stoff durch Hagel zerstört wurde. Dies hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich am 6. April 2017 entschieden (Urteil 0047/2017).
Ein Hagelschauer ist laut Gericht nichts Aussergewöhnliches, sondern ein «öfters auftretendes Unwetter». Markisen aus Stoff müssten «bei herannahenden Unwettern, vor längeren Abwesenheiten oder nachts eingezogen werden». Sie seien nicht als «permanente Überdachung gedacht».
Auch in anderen Kantonen sind Schäden ausgeschlossen, die durch zumutbare Massnahmen zu verhindern sind. Landesweit gilt, was das Zürcher Gericht schreibt: «Das Einziehen stellt fraglos eine zumutbare schadenvermindernde Massnahme dar.»
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