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Steuern sparen. Es könnte ja sein, dass Sie sich als Abonnentin oder Abonnent denken: K-Geld ist so nützlich und lehrreich – da kann ich die Kosten für das Abo doch glatt bei den Steuern als Berufskosten abziehen. Die Idee dahinter ist einleuchtend. K-Geld enthält viele wertvolle Informationen, von denen man ab und zu sogar am Arbeitsplatz profitieren kann.
Doch wagen Sie den Versuch nicht: Der Steuerkommissär wird den Abzug nicht zulassen. Und wird Sie vielleicht auf einen ganz frischen Entscheid des Bundesgerichts verweisen: Es hat eine Anwältin auflaufen lassen, die 651 Franken für das NZZ-Abonnement als Berufskosten abziehen wollte. Diese Kosten seien nicht abzugsfähig, sie gehörten «zum allgemeinen Lebensunterhalt».
Trösten Sie sich: Für nur 34 Franken pro Jahr erhalten Sie von K-Geld eine ganze Menge für Ihr Leben.
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