Das VZ Vermögenszentrum in Zürich vergleicht für K-Geld regelmässig die Prämien für die Todesfallrisiko-Versicherung. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: 2010 verlangte die Generali für eine versicherte Summe von 200000 Franken für einen 35-jährigen Mann ein Prämientotal von 6938 Franken (Laufzeit 20 Jahre).
Ein Blick auf die Tabelle zeigt: Heute kostet die gleiche Leistung bei der Generali noch 5350 Franken Prämien für die 20 Jahre.
«Wir beobachten bei dieser Versicherungsart einen Trend nach unten», sagt Stefan Thurnherr vom VZ. Bei der Allianz zum Beispiel sank die Prämie von 2010 bis 2018 um 14 Prozent, bei der Mobiliar um 17 Prozent und bei der Zürich um 22 Prozent. Einzig der Tarif von Postfinance blieb praktisch unverändert.
Bei allen früheren Vergleichen hatte die Generali immer die günstigste Offerte abgegeben.
Angehörige erhalten das Kapital sofort bar ausgezahlt
Die Todesfallrisiko-Versicherung kann für Familienväter oder Eigenheimbesitzer nützlich sein. Stirbt der Ernährer einer Familie und hatte er eine solche Police, erhalten die Angehörigen die versicherte Summe sofort bar auf die Hand. Eine Witwe kann damit zum Beispiel die Hypothek reduzieren und weiterhin im gemeinsamen Haus bleiben.
Auch für Selbständigerwerbende kann eine solche Police sinnvoll sein. Sie können so den Fortbestand ihres Unternehmens sicherstellen, indem sie zum Beispiel den Geschäftspartner als Begünstigten einsetzen.
Die Tabelle zeigt, dass ein 35-Jähriger für eine versicherte Summe von 200 000 Franken eine Bruttojahresprämie von rund 300 bis 500 Franken zahlen muss – je nach Gesellschaft.
Ein paar Details:
Aufgeführt sind die Bruttoprämien, also Tarife ohne allenfalls mögliche, aber nicht garantierte Überschüsse.
Zu sehen ist, dass die Prämien im Alter steigen. Schliesst ein 45-Jähriger seine Police für eine Laufzeit von 20 Jahren ab, zahlt er rund doppelt so hohe Prämien, wie wenn er die gleiche Laufzeit schon mit 35 Jahren eingegangen wäre.
Die Prämien gelten für gesunde Männer mit risikoarmem Beruf. Nichtraucher erhalten meist einen günstigeren Tarif als Raucher.
Frauen zahlen im Durchschnitt 20 bis 30 Prozent weniger als Männer.
Die Tabelle zeigt die Prämien für ein konstantes Todesfallkapital. Das heisst: Diese Summe wird selbst dann noch voll ausbezahlt, falls die versicherte Person kurz vor Vertragsende sterben sollte. Es gibt auch die Versicherungsvariante mit abnehmendem Kapital.
Die Pax-Lebensversicherung fehlt in der Tabelle, weil sie keine Prämien angeben wollte. Das ist jedoch kein Verlust, weil die Pax bei den bisherigen Vergleichen ohnehin immer am teuersten war.
Laufend aktualisierte Prämienvergleiche finden Sie unter www.vermoegenszentrum.ch.
Police: Die wichtigsten Tipps für den Abschluss
Holen Sie mehrere Offerten ein, die Prämienunterschiede sind gross.
Hinter den Angeboten von Postfinance steckt der Versicherer Axa. Die Tabelle zeigt, dass Postfinance jeweils leicht günstiger ist. Postfinance-Kunden erhalten also einen Rabatt und sollten deshalb nicht bei der Axa direkt abschliessen. Das Gleiche gilt bei Raiffeisen. Dahinter steht die Helvetia, Raiffeisen-Kunden sollten also nicht bei der Helvetia direkt abschliessen.
Bedenken Sie, dass die Hinterbliebenen als Empfänger die versicherte Summe einmalig und zu einem Sondertarif versteuern müssen. Es kann sich also lohnen, die versicherte Summe beim Abschluss um diesen Betrag zu erhöhen. Wie hoch sie sein soll, hängt von den persönlichen Umständen ab.
Es ist möglich, die Todesfallrisiko-Versicherung im Rahmen der 3. Säule abzuschliessen. Dann können Sie die Prämie steuerwirksam abziehen. Bei der 3. Säule sollte aber das 3a-Konto als Sparinstrument fürs Alter Priorität geniessen.
Versicherungsvertreter verkaufen die Todesfallrisiko-Versicherung gerne in Kombination mit einer Sparversicherung mit langer Laufzeit und Einzahlungsverpflichtung. Davon ist abzuraten: Risikoversicherung und Sparen sollte man trennen. So bleibt man flexibel.
Wer eine Hypothek abschliesst, erhält dabei oft von der Bank oder von der Versicherung ein Angebot für eine Todesfallrisiko-Police. Das sollte man nicht unbesehen annehmen, sondern noch Konkurrenzofferten einholen.
Eine laufende Todesfallrisiko-Police kann man jedes Jahr ohne finanzielle Folgen kündigen, falls der Schutz nicht mehr nötig ist.
Unverheiratete Paare sollten daran denken, dass der Partner, der die Versicherung abschliesst, den anderen Partner als Begünstigten einsetzt. Sonst geht die Todesfallsumme an die Erben.