Eine Todesfallversicherung zahlt beim Tod des Versicherten einen bestimmten Betrag an die durch den Vertrag begünstigte Person. Das kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, beispielsweise:
- um der Familie den Verbleib im Eigenheim zu ermöglichen, wenn das gesamte Einkommen oder ein grosser Teil davon wegfällt. Der hinterbliebene Ehepartner kann mit dem ausbezahlten Kapital die Hypothek reduzieren oder zurückzahlen und so die Wohnkosten stark senken.
- um den Konkubinatspartner abzusichern, der beim Tod seines Partners sozialversicherungsrechtlich schlechter gestellt ist als ein Ehepartner.
- um einen Teilhaber an einer gemeinsamen Firma abzusichern und den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten.
Keine Todesfallversicherung brauchen hingegen Leute, von denen niemand finanziell abhängig ist. Denn wenn sie sterben, hat niemand finanzielle Nachteile.
Die Prämie einer Todesfallrisikopolice richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Todesfallsumme und dem Alter des Versicherten. Je jünger der Versicherte ist, desto tiefer ist die Prämie. Denn das Todesfallrisiko ist in jungen Jahren geringer als in höherem Alter. Aber auch die Laufzeit der Versicherung, das Geschlecht des Versicherten und sein Gesundheitszustand bestimmen die Höhe der Prämie. Viele Versicherungen verlangen einen Zuschlag, wenn der Versicherte raucht. Frauen zahlen in der Regel deutlich tiefere Prämien als Männer.
Die Höhe der Todesfallsumme ist frei wählbar und hängt von den persönlichen Umständen des Versicherten ab. Sie sollte so hoch angesetzt sein, dass sie dem Begünstigten ermöglicht, zusammen mit allfälligen Zahlungen aus AHV, Pensionskasse und Unfallversicherung den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Der Versicherte kann frei bestimmen, wen er begünstigen will. Das können auch mehrere Personen sein. Gesetzliche Pflichtteile sind nicht zu berücksichtigen, da Zahlungen aus Risikoversicherungen beim Tod des Versicherten nicht in die Erbschaft fliessen. Zudem spielt es keine Rolle, ob der Tod durch Krankheit oder Unfall eintritt, sofern beide Risiken versichert sind.
Todesfallrisikopolicen gibt es in verschiedenen Varianten. Am weitesten verbreitet sind die Varianten «Konstantes Todesfallkapital» und «Abnehmendes Todesfallkapital». Bei Ersterer bleibt die Prämie während der gesamten Laufzeit gleich hoch. Auch das im Todesfall ausbezahlte Kapital bleibt gleich. Bei der Variante «Abnehmendes Todesfallkapital» verringert sich die im Todesfall zur Auszahlung gelangende Summe jährlich um einen gleichbleibenden Betrag, zum Beispiel bei einer Laufzeit von 20 Jahren jedes Jahr um einen Zwanzigstel. Die Prämie dagegen bleibt während der ganzen Vertragsdauer gleich – allerdings auf tieferem Niveau als bei der Variante «Konstantes Todesfallkapital». Die Versicherungsspezialistin Andrea Roth vom VZ Vermögenszentrum sagt: «Eine Versicherung mit abnehmendem Kapital kann sinnvoll sein, wenn auch das versicherte Risiko laufend abnimmt – zum Beispiel, weil eine Hypothek regelmässig amortisiert wird.»
Nettoprämien: Auf Vergütungen ist kein
Verlass K-Geld hat bei den wichtigsten Versicherungsgesellschaften die Kosten für eine Todesfallrisikopolice verglichen. Für den Vergleich wurde eine Versicherungssumme von 200000 Franken gewählt. Eine Vorgabe war, dass der Versicherte bei Invalidität nach drei Monaten von der Prämienzahlung befreit wird. Resultat: Für einen 35-jährigen Nichtraucher betragen die Kosten bei der Variante «Konstantes Todesfallkapital» mit einer Laufzeit von 20 Jahren zwischen 321 und 494 Franken pro Jahr (siehe Tabelle). Bei der Variante «Abnehmendes Todesfallkapital» zahlen Versicherte jährlich zwischen 227 und 356 Franken.
Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen Bruttoprämien und Nettoprämien. Mit der Bruttoprämie ist der Betrag gemeint, den der Versicherte jedes Jahr zahlen muss, falls die Gesellschaft keine Überschüsse gewährt. Überschüsse entstehen, wenn die Gesellschaft weniger Kosten hat als prognostiziert. Sie sind nicht garantiert. Auf solche Vergütungen ist also kein Verlass. Deshalb sollten bei der Wahl einer Versicherung nur die Bruttoprämien verglichen werden.
Versicherte können nach dem ersten Jahr jederzeit aus dem Vertrag aussteigen. Wer sich aber später wieder versichern möchte, muss erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Je nach Gesundheitszustand und Alter kann die Prämie dann höher ausfallen als bei der ursprünglichen Versicherung.
Eine Todesfallrisikopolice lässt sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente kombinieren. Tipp: Es ist besser, die beiden Policen zu trennen. So kann man für jede Police die Versicherung mit dem besten Angebot wählen.
Lesen Sie in K-Geld 4/2021: Erwerbsunfähigkeitspolicen im Vergleich
Todesfallrisikopolice: Das sollten Sie beachten
- Holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen Sie verschiedene Varianten: Todesfallrisikopolicen mit konstanter oder mit abnehmender Todesfallsumme sowie einjährige Versicherungen.
- Achten Sie auf die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Bei Policen mit Prämienbefreiung muss die versicherte Person die Prämien nicht mehr zahlen, wenn sie invalid wird. Sie bleibt dennoch versichert. Die weiteren Leistungsunterschiede fallen bei der Todesfallrisikopolice kaum ins Gewicht.
- Lassen Sie sich nicht durch eine tiefe Nettoprämie verlocken. Die Versicherung zieht bei der Berechnung der Nettoprämie vertraglich nicht garantierte Überschüsse von der Prämie ab. Nur die Bruttoprämie ist vertraglich garantiert und steigt während der Laufzeit nicht.
- Viele Versicherungsvertreter wollen anstelle einer Todesfallrisikopolice eine gemischte Lebensversicherung verkaufen, die ein Todesfallkapital mit einem Sparprozess verbindet. Gemischte Lebensversicherungen sind nicht empfehlenswert.
- Nichtraucher wählen mit Vorteil eine Versicherung, die den Nikotinverzicht mit einem Rabatt belohnt. Raucher fahren günstiger bei einer Versicherung ohne Rabatt für Nichtraucher.
- Sofern Sie die maximal erlaubte Einzahlung in die Säule 3a nicht anderweitig ausschöpfen, können Sie die Versicherung auch in der steuerbegünstigten Säule 3a abschliessen. Dank der Steuerersparnis fällt Ihre effektive Prämie niedriger aus. Allerdings sind hier die Begünstigungsmöglichkeiten eingeschränkt.