Inhalt
Ja. In Ausgabe 4/2018 von K-Geld ging es um die Begünstigung in der steuerbegünstigten 3. Säule. Sie ist gesetzlich detailliert geregelt. Ihre Police hingegen betrifft nicht die Säule 3a. Es ist eine «normale» Todesfallrisikoversicherung. Und da ist die von Ihnen gewählte Begünstigung kein Problem. Mit einer solchen Todesfall-Risikoversicherung können Sie eine beliebige Person begünstigen – unabhängig von Zivilstand, Wohnsituation und Erbrecht. Die begünstigte Person muss die erhaltene Summe als Einkommen versteuern, in fast allen Kantonen aber getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Je nach Wohnort und Höhe der Summe kostet die Steuer ungefähr 5 bis 15 Prozent des ausbezahlten Betrags.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden