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Nein. Eine Courtage wird nicht fällig. K-Geld hat bei verschiedenen Banken gefragt: Aktionen wie Aktientausch, Aktiensplit und Dividendenzahlung sind in der Regel durch die pauschalen Depotgebühren abgedeckt. Allerdings gibt es grosse Preisunterschiede zwischen den einzelnen Banken (siehe K-Geld 1/13 und 5/14).
Die Bank hinterlegt die Aktien ihrer Kunden meist in einem zentralen Wertpapierlager – quasi in einer Depotbank der Depotbanken. In der Schweiz ist das die Depotstelle der Schweizer Börse (SIX).
Plant eine Firma – wie jetzt die UBS – einen Aktientausch, meldet sie dies der SIX. Daraufhin informiert die SIX die Depotbanken. Diese Banken wiederum schicken ihren Kunden ein Schreiben mit den Bedingungen und einem Antwortformular. Die Anleger geben ihrer Depotbank Bescheid. Sie veranlasst dann – wenn gewünscht – den Umtausch.
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