Inhalt
03.12.2020
Online-Betrug. Kürzlich schickte der Touring Club der Schweiz seinen Mitgliedern Werbung für einen TCS Internet-Schutzbrief. «Online-Betrug kann jeden treffen», heisst es darin. Der TCS behauptet, Schweizer seien überdurchschnittlich häufig Opfer von Social-Media-Missbräuchen, Identitätsdiebstahl, Hacking von E-Mails und Cybermobbing. Um sich davor zu schützen, solle man den Internet-Schutzbrief für 47 Franken (Familie: 68 Franken) pro Jahr abschliessen.
Bei diesem Schutzbrief handelt es sich im Grund um eine Rechtsschutzversicherung. Solche Cyberversicherungen bieten die meisten grossen Schweizer Versicherer ebenfalls an.
Der TCS übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung von Daten nach dem Befall durch Viren oder Schadsoftware – sofern dies überhaupt möglich ist. Bei Persönlichkeitsverletzungen verspricht der Touring Club, den guten Ruf wiederherzustellen, beispielsweise mit Löschungsbegehren bei Internetpublikationen. Einen solchen Brief kann man aber gratis auch selber aufsetzen.
Der TCS verspricht zudem, vor Kreditkartenbetrug im Internet zu schützen. Doch Kreditkartenfirmen tragen den finanziellen Schaden meist selbst. Prozesse in diesem Bereich sind äusserst selten, weil Internetgauner anonym bleiben.
Tipp: Wer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen will, sollte eine Police wählen, die möglichst alle Risiken deckt. Das ist deutlich günstiger als ein Abschluss von mehreren verschiedenen Versicherungen für einzelne separate rechtliche Risiken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Antwort an Ocar
K-Tipp Rechtsschutz bietet Rechtsschutz für alle über das Internet abgeschlossenen Verträge (Vertragsrecht). Wie im Artikel ausgeführt ist bei Kreditkartenbetrug, Persönlichkeitsverletzungen oder Cyber-Attacken Hilfe von anderer Stelle (Kreditkartenherausgeber) oder Selbsthilfe (Persönlichkeitsverletzungen) oftmals am günstigsten und einfachsten zu organisieren. Deshalb ist abzuwägen, ob man dafür spezifische Deckungen innerhalb einer Rechtsschutzversicherung braucht oder nicht.
Internetrechtsschutz
KGeld kritisiert den "TCS Internet-Schutzbrief" und weist darauf hin, dass dieses Risiko bei den meisten Rechtsschutz-Versicherungen gedeckt ist. Nicht aber bei "K-Tipp Rechtsschutz"! Diese hat auf meine Anfrage hin die Deckung verneint. Also wirklich überflüssig?