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Nein. Die Einlagensicherung gilt für 3a-Konten nicht. Bei einem allfälligen Konkurs der Bank wird allerdings pro Kunde ein Betrag bis 100'000 Franken in der zweiten Konkursklasse berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Inhaber der 3a-Konten privilegiert behandelt werden. Das gilt bei allen Banken.
Die Cornèrbank verfügt über Eigenkapital, das drei Mal so hoch ist wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Eigenkapitalquote ist ein Indiz dafür, wie solide eine Bank aufgestellt ist. Ihre Einzahlung ist also heute nicht gefährdet. Zurzeit zahlt die Cornèrbank einen attraktiven Zins von 1,4 Prozent für Einlagen auf dem 3a-Konto.
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