Bei Versicherungen sind die Beratung und die Vermittlung nicht gratis – auch wenn Versicherungsvermittler den Kunden für ihre Dienstleistungen keine Rechnung stellen. In der Schweiz ist es üblich, dass Vermittler Entschädigungen von Versicherungsgesellschaften erhalten, wenn diese ihre Produkte vertreiben. Letztlich zahlen aber die Kunden die Vergütungen mit ihren Prämien.
Jährliche Provision beträgt bis 18 Prozent der Prämie
Seit Anfang 2024 steht im Gesetz, was gemäss langjähriger Gerichtspraxis schon vorher galt: Versicherungsvermittler, auch Makler oder Broker genannt, müssen Auskunft geben über Art und Umfang der Entschädigungen, die ihnen die Versicherungsunternehmen zahlen, und das schon bevor sie einen Vertrag abschliessen. Lässt sich der genaue Betrag noch nicht feststellen, müssen die Makler Bandbreiten nennen.
Makler müssen den Kunden auf Anfrage die erhaltenen Beträge auch im Nachhinein jederzeit offenlegen – und herausgeben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Zu Entschädigungen zählen alle geldwerten Leistungen, etwa Kommissionen, Courtagen oder Rabatte, die den Vermittlern zufliessen. Gregor Hasler (Name geändert) aus Schwerzenbach ZH ist seit neun Jahren Kunde eines Versicherungsbrokers in Zürich.
Laut Mandatsvertrag können die jährlichen Entschädigungen, die dieser von den Versicherungen für seine Vermittlung erhält, zwischen 7,5 und 18 Prozent der Jahresprämie betragen – je nach Art der Versicherung. Bei Lebensversicherungen fliessen höchstens 2 Prozent der bezahlten Jahresprämie und eine Abschlussprovision, die ohne weiteres eine Jahresprämie ausmachen kann.
Hasler fragte den Broker, wie hoch dessen Entschädigungen für seine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, seine Gebäudehaftpflicht-, seine Bauwesen-, Privatrechtsschutz- und seine Lebensversicherung für die gebundene Vorsorge waren. Gemäss Aufstellung erhielt der Makler bei Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudehaftpflichtversicherung 14 Prozent der Jahresprämie als jährliche Betreuungsprovision. Konkret lag die Courtage für Hausrat und Privathaftpflicht in den vergangenen fünf Jahren bei total rund 266 Franken.
Bei der Bauwesenversicherung weist die Aufstellung eine Abschlussprovision von Fr. 151.80 und eine Betreuungscourtage von Fr. 37.50 aus, was 7 Prozent von maximal 18 möglichen Prozent der Jahresprämie entspricht. Insgesamt zahlten die drei Gesellschaften, bei denen Hasler versichert ist, pro Jahr Fr. 820.71 Entschädigung an den Versicherungsbroker.
«Die Höhe des Betrags hat mich überrascht», sagt Gregor Hasler. Simon Tellenbach ist beim VZ Vermögenszentrum in Zürich für Versicherungsvermittlungen verantwortlich. Er sagt: «Sätze in dieser Höhe sind bei Courtagen durchaus branchenüblich.» Welche Art der Entschädigung ein Versicherungsvermittler erhält, hänge von seinen Dienstleistungen und vom Vertrag ab, den er mit der VGesellschaft abgeschlossen habe. Handle es sich um eine Vertragsvermittlung ohne weitere Betreuung, erhalte der Vermittler eine einmalige Abschlussprovision, sagt Tellenbach.
Allerdings betreuen viele Makler ihre Kunden langfristig. Dann zahlt das Versicherungsunternehmen dem Broker anstelle einer einmaligen Entschädigung eine jährliche Courtage, die sich nach der Höhe der Jahresprämie richtet.
Bei Versicherungen mit kurzer Laufzeit wie etwa einer Bauwesenversicherung sind einmalige Entschädigungen üblich. Gregor Hasler stellt sich angesichts der Höhe der Entschädigung die Frage, ob er von den Versicherungen Rabatt bekäme, wenn er die Verträge direkt bei ihnen abschlösse und die Provisionen damit entfielen.
K-Geld fragte diesbezüglich bei Mobiliar, Swiss Life, Axa und Zürich nach. Alle Gesellschaften winken ab: Neben Brokern würden auch Aussendienstmitarbeiter oder Generalagenturen Provisionen erhalten – sowohl für neue als auch für bestehende Kunden.
«Bei Versicherungen gibt es Verhandlungsspielraum»
Tipp: Vor dem Abschluss einer Versicherung stets mehrere Offerten einholen, die Prämien vergleichen und verhandeln. VZ-Versicherungsexperte Simon Tellenbach bestätigt: «Wer Vergleichsofferten hat, kann verhandeln. Die meisten Aussendienstmitarbeiter von Versicherungsgesellschaften haben einen Verhandlungsspielraum.» Seine Erfahrung zeigt, dass sich auf diese Weise 10 bis 15 Prozent der Prämien einsparen lassen.
So schützt man sich vor unseriösen Versicherungsmaklern
Versicherungsvermittler können einen Mehrwert bieten. Das ist etwa der Fall, wenn sie neben dem Abschluss der Verträge Schadenfälle regeln oder durch Prämienvergleiche tiefere Prämien herausholen. Doch die Provisionspraxis der Versicherungen motiviert schwarze Schafe, statt des für den Kunden besten Angebots die höchsten Entschädigungen herauszuholen.
Tipps für Versicherungskunden:
- Nachfragen, mit welchen Versicherungsunternehmen der Makler zusammenarbeitet und wie die Entschädigungsmodelle aussehen. Inhaltliche Eckpunkte der Beratung sollte man sich schriftlich geben lassen, um mögliche Fehler belegen zu können.
- Einen Musterbrief für ein Auskunftsbegehren zu Entschädigungen gibt es hier.
- Bei Versicherungen empfiehlt es sich, stets mehrere Angebote anzufordern. Diese sollte man genau prüfen und dabei unabhängige Vergleiche im Internet einbeziehen.
- Viele Tipps zu Versicherungen liefert der «K-Tipp»-Ratgeber So sind Sie richtig versichert.