K-Geld-Leser Georg Bertschi (Name geändert) aus Schaffhausen erhielt eine Rechnung der kantonalen Steuerverwaltung. Sie fordert von ihm Fr. 2.70 «Ausgleichszins», obwohl er seine Steuern im vergangenen Jahr fristgerecht bezahlt hatte. Bertschi ärgert sich. «Ich soll Strafzinsen zahlen, ohne dass ich etwas falsch gemacht habe. Ist das zulässig?», fragt er K-Geld. Antwort: Ja, dieser Zins ist zulässig. Allerdings handelt es sich nicht um Strafzinsen.
Schaffhausen wendet wie viele andere Kantone das System des Ausgleichszinses an. Dieser kann zulasten oder zugunsten der Steuerzahler ausfallen. In Schaffhausen beträgt der Ausgleichszins zurzeit 0,10 Prozent. Forderungen wie die gegenüber Bertschi gibt es, wenn die tatsächliche Steuerrechnung höher ausfällt als die Akontorechnung, die aufgrund der letzten verfügbaren Daten ausgestellt wird. Diese provisorische Rechnung erstellen die Behörden auf Basis des vorigen Steuerjahres oder der letzten Eigendeklaration.
Im Gegenzug erhalten Steuerpflichtige einen Ausgleichszins zu ihren Gunsten, wenn die definitive Steuerrechnung zeigt, dass sie zu viel bezahlt haben. Der Ausgleichszins zugunsten der Steuerzahler heisst auch Vorauszahlungszins. Wer die Steuern früh bezahlt, wird mit dem Zinssatz des Ausgleichszinses belohnt.
Seit der letzten Zinserhebung von K-Geld im Jahr 2016 senkten 20 Kantone die Zinsen zugunsten der Steuerzahler. Die deutlichste Senkung – von 1,0 auf 0 Prozent – gab es in Neuenburg, gefolgt von Appenzell Ausserrhoden: Dort sank der Zins von 1 Prozent auf 0,2 Prozent (siehe Tabelle im PDF). 15 Kantone senkten zudem die Zinsen zulasten der Steuerzahler – am deutlichsten Appenzell Ausserrhoden (um 0,8 Prozent). Das Wallis hingegen erhöhte diese stark: von 0,15 Prozent auf 3,5 Prozent. In Neuenburg beträgt der Lastzins neu 2,5 Prozent mehr als vorher.
Zug: Verzugszins von 0 auf 4 Prozent erhöht
Etwas anderes ist der Verzugszins. Er ist geschuldet, wenn die definitive Steuerrechnung zu spät bezahlt wird. Diese Zinssätze sind viel höher als jene bei den Ausgleichszinsen. Trotz allgemein tiefen Zinsen erhöhten fünf Kantone seit 2016 die Verzugszinsen, weitere fünf Kantone senkten sie (siehe Tabelle im PDF). Spitzenreiter ist Neuenburg mit 8 Prozent. Noch 2016 betrug der Verzugszins dort 3,5 Prozent. Auch der Kanton Zug langt zu: 2016 verzichtete er noch auf einen Verzugszins, heute sind es 4 Prozent.
Achtung: Die Steuerämter verwenden zum Teil unterschiedliche Begriffe. Der Ausgleichszins zugunsten der Steuerzahler heisst in einigen Kantonen Vergütungszins oder Rückerstattungszins. Einige Kantone, zum Beispiel Schwyz und Solothurn, berechnen keinen Ausgleichszins zulasten der Steuerzahler. Der Verzugszins heisst überall so – ausser in Basel-Stadt: Dort ist vom Belastungszins die Rede.
Als einziger Kanton gewährt Schwyz Steuerzahlern ein Skonto von 0,5 Prozent, wenn diese die provisorische Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung bezahlen