Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 21 060 Franken sind automatisch über ihren Arbeitgeber in einer Pensionskasse versichert. Damit sparen sie im Hinblick auf eine Altersrente. Und sie haben einen Risikoschutz: Wird ein Angestellter invalid, zahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente. Stirbt der Arbeitnehmer, erhalten die Angehörigen Hinterlassenenrenten.
Viele Firmeninhaber sind Angestellte ihrer eigenen Firma und deshalb ebenfalls pensionskassenversichert. Doch Selbständige ohne Angestellte, zum Beispiel Anwälte, Ärzte, Architekten, Vermögensverwalter, Künstler oder Unternehmensberater, müssen sich ihre soziale Absicherung selber organisieren. Dazu können sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und Beiträge zahlen. Oder mit der 3. Säule individuell vorsorgen.
Was ist besser? Bei welcher Variante ist das Alterskapital mit 65 Jahren höher? Wo ist man flexibler?
Eine erste Aussage lautet: Bei gleich hohen Sparbeiträgen und gleicher Verzinsung des Altersgeldes fahren alleinstehende Selbständige mit der 3. Säule besser. Der Grund: Ein für sie passender Risikoschutz ist günstiger als das, was die Pensionskasse für ihr volles Risikoschutzpaket verlangt. Also geht entsprechend mehr Geld in den Spartopf.
Dritte Säule: Flexible Lösung und Steuervorteile
Sparen und Versichern mit der 3. Säule hat noch weitere Besonderheiten:
- Die Sparer sind flexibel. Haben sie ein entsprechendes Konto bei einer Bank, können sie diese jederzeit wechseln und eine Bank suchen, die ihr Geld besser verzinst. Auch Zahlungsunterbrüche sind problemlos möglich.
- Man kann auch Wertschriften kaufen und so die Rendite langfristig optimieren. Es ist durchaus möglich, dass man so eine bessere Rendite erzielt als eine Pensionskasse.
- 3.-Säule-Sparer können mehrere Konten eröffnen und diese in den letzten Jahren vor der Pensionierung gestaffelt auflösen. Das spart Steuern (siehe K-Geld 6/2008).
- Man kann auch mit einer Vorsorgeversicherung sparen. Das ist aber teuer und meist mit einem unflexiblen, langjährigen Versicherungsvertrag verbunden. Löst man den Vertrag frühzeitig auf, hat man Verluste.
- Wer sein Geld in der dritten Säule für einen Hauskauf einsetzen will, kann dafür das ganze angesparte Guthaben bis auf den letzten Rappen beziehen. Bei der Pensionskasse ist ein entsprechender Vorbezug für den Erwerb einer Immobilie begrenzt.
Die Nachteile der Lösung mit dem 3.-Säule-Konto:
- Selbständigerwerbende müssen sich um das Sparen bzw. den Abschluss der Vorsorgeversicherung selbst kümmern – oder allenfalls einen Berater beiziehen.
- Im Alter kann man sein Guthaben nur bar beziehen, nicht in Form einer Rente. Bei der Pensionskasse sind in der Regel beide Varianten oder eine Mischform möglich.
Anschluss an eine Pensionkasse auch noch nach 60 möglich
Aber: Wenn ein Freiberufler will, kann er beispielsweise bis Alter 60 in die 3. Säule einzahlen und sich zu diesem Zeitpunkt doch noch einer Pensionskasse anschliessen und sich (auch teilweise) mit Geld aus der 3. Säule einkaufen.
Steuerlich gesehen ist das attraktiv. Zudem hat er so im Alter 65 die Wahl zwischen Renten- und Kapitalbezug.
Die zweite Aussage lautet: Die Lösung mit der 3. Säule ist nur bis zu einem Einkommen von rund 170 000 Franken attraktiv.
Die Erklärung: Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen pro Jahr maximal 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens und höchstens 33 840 Franken in die dritte Säule einzahlen (Stand 2015). Bei der Pensionskasse gibt es keine solche Limite. Denn dort können bis zu 25 Prozent des Einkommens eingezahlt werden. Zudem ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Wer also sehr viel verdient und das Maximum in die Vorsorge investieren will, fährt mit einer Pensionskassenlösung besser.
Für Selbständigerwerbende, die sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen wollen, bieten einige Berufsverbände passende Lösungen an. Ärzte und Anwälte haben die Wahl zwischen mehreren verschiedenen Stiftungen, Schreinern steht die Pensionskasse Schreinergewerbe offen.
Die Stiftung Auffangeinrichtung nimmt jeden Selbständigen auf, ist aber eher teuer. Das liegt daran, dass sich dort die «schlechten Risiken» sammeln, also Kunden, die von anderen Pensionskassen nicht aufgenommen wurden.
Vergleich: Die 3. Säule bringt 50 364 Franken mehr
Ob sich für Selbständige das Vorsorgesparen über eine Pensionskasse oder mit der 3. Säule mehr lohnt, sieht man am folgenden Beispiel.
Annahme: Arzt (35), Single, Jahreseinkommen: 120 000 Franken. Davon will er pro Jahr 20 Prozent in die Vorsorge investieren. Das sind 24 000 Franken. Das Spargeld wird sowohl bei der Pensionskasse als auch auf dem 3.-Säule-Konto konstant mit 1,75 Prozent verzinst.
Schliesst sich der Arzt z. B. der VSAO-Vorsorgestiftung an – eine Pensionskasse für selbständige Ärzte –, umfasst der Schutz eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei Invalidität. Für den Todesfall ist er zwingend versichert: Die Kasse zahlt den Angehörigen eine Ehegatten- und Kinderrente. Der Arzt zahlt aber auch an die Verwaltungskosten der Pensionskasse mit.
Bei Erreichen des Pensionierungsalters beträgt sein Altersguthaben in der 2. Säule 847 536 Franken.
Spart der Arzt hingegen mit der 3. Säule, muss er als Alleinstehender nur eine Rente bei Invalidität versichern, aber keine Hinterlassenenleistungen für die Witwe und allenfalls für Kinder. Er schliesst sich dafür der Kollektivlösung des Schweizerischen Kaderverbandes an, der mit Elips Life zusammenarbeitet. So fährt er günstiger.
Mit 65 hat er 897 900 Franken auf dem Konto – und das Invaliditätsrisiko ist ebenfalls abgedeckt.
Das sind 50 364 Franken mehr als bei der Pensionskasse.
Wäre der Arzt verheiratet und würde zur Absicherung seiner Familie ein abnehmendes Todesfallkapital von 300 000 Franken versichern, würde der Sparvorteil der 3. Säule immer noch 36 654 Franken betragen.