Ja. Für Frauen mit Jahrgang 1961 erhöht sich im nächsten Jahr das Referenzalter um drei Monate – bei Ihnen also bis Ende Februar 2026. Als Kompensation für diese Verlängerung bis zur ordentlichen Pensionierung steht Ihnen ein Rentenzuschlag zu, wenn Sie die Altersrente erst Ende Februar 2026 beziehen.

Machen Sie aber einen Vorbezug mit Pensionierung im Dezember 2025, gibt es statt eines Zuschlags eine Kürzung. Bei einem Vorbezug von drei Monaten würde eine «normale» Rente bis zum Lebensende um 1,7 Prozent gekürzt.

Da Sie zur Übergangsgeneration gehören, ist die Kürzung etwas geringer. Wie sich der Zeitpunkt der Pensionierung auswirkt, können Sie von Ihrer Ausgleichskasse berechnen lassen – am besten mit beiden Varianten: drei Monate Vorbezug und ordentliche Pensionierung.