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Das bezogene Pensionskassengeld wird erst im nächsten Jahr besteuert. Denn Ihr Arbeitsverhältnis endet am 31. Dezember. Der Rechtsanspruch auf das Alterskapital entsteht am 1. Januar 2019. Deshalb erfolgt auch die Besteuerung des ausbezahlten Guthabens erst nächstes Jahr.
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