Inhalt
Die Regeln zu Berechnung der Pensionierten-Kinderrenten sind unterschiedlich:
Bei der AHV beträgt die Kinderrente bei Pensionierten gemäss Gesetz 40 Prozent der Altersrente. Wenn also Ihr Vater eine AHV-Altersrente von beispielsweise 1755 Franken pro Monat erhält, beträgt die Kinderrente 702 Franken im Monat. Das ist in der ganzen Schweiz gleich.
Bei den Pensionskassen richten sich die Leistungen nach dem jeweiligen Reglement und in der Regel nach der Höhe des individuell angesparten Alterskapitals. In Ihrem konkreten Fall besagt das Reglement, dass die Alterskinderrenten nur dem gesetzlichen Mindestanspruch genügen müssen. So gesehen sind derart tiefe Pensionierten-Kinderrenten durchaus möglich.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden