Sollten Sie einen späteren Altersheimaufenthalt nicht aus eigener Kraft finanzieren können und daher bei der Ausgleichskasse um Ergänzungsleistungen zur AHV anfragen, werden sämtliche Schenkungen an Ihr Vermögen angerechnet.

Allerdings erfolgt quasi eine «Abschreibung»: Für jedes Jahr ab dem Folgejahr der Schenkung werden 10 000 Franken weniger angerechnet. Beispiel: Eine Person machte 2007 eine Schenkung von 100 000 Franken. Im Folgejahr 2008 werden ihr immer noch 100 000 Franken als Vermögen angerechnet, dann aber jedes Jahr 10 000 Franken weniger. 2014 sind es also noch 40 000 Franken.

Diese Anrechnung kann dazu führen, dass Sie den Anspruch auf Ergänzungsleistungen verlieren. Dies, weil es sich bei einer Schenkung um einen freiwilligen Vermögensverzicht handelt. Muss aus diesem Grund das Sozialamt für die Deckung der Heimkosten aufkommen, kann es sein, dass Ihre Kinder, gestützt auf die Verwandtenunterstützungspflicht, zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.