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Massgebend ist der amtliche Wert der Liegenschaft. Von diesem Wert tragen Sie ein Zwölftel in Ihre Steuererklärung ein. Der amtliche Steuerwert ist in der Regel tiefer als der Verkehrswert. Denn der Verkehrswert gibt den Preis an, der aktuell auf dem Markt erzielt werden könnte.
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