Viele berufstätige Eltern lassen ihre Kinder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie betreuen. Auch Alleinerziehende oder Eltern in Aus- oder Weiterbildung sind auf eine solche Lösung angewiesen. Doch das ist teuer: Pro Monat und Kind entstehen Kosten von gut 2000 Franken. Das rechnete der Bundesrat 2018 in einem Bericht an das Parlament aus.
Doch anders als sonst bei berufsbedingten Auslagen darf man die Kosten für Tagesmutter, Kindertagesstätte oder Hort bei den Steuern nur zum Teil abziehen. Einzig der Kanton Uri lässt sämtliche Kosten für die auswärtige Betreuung der Kinder zu. Der Kanton Neuenburg gewährt mit einem Maximalbetrag von 20400 Franken wenigstens annähernd den Abzug der tatsächlich anfallenden Kosten (siehe Tabelle im PDF).
Alle anderen Kantone beschränken sich auf Abzüge von 3000 (Wallis) bis 10100 Franken (Glarus und Zürich). Der letztere Betrag gilt auch für die Bundessteuern. Immerhin: Die Kantone Bern und Solothurn haben ihre Drittbetreuungsabzüge jüngst von 3100 beziehungsweise 6000 auf je 8000 Franken erhöht. Die Kantone Luzern und Wallis gewähren auch für selbst betreute Kinder einen Abzug. In Luzern sind es 1000 Franken und im Wallis 3000 Franken – das ist genauso viel wie Eltern für die Fremdbetreuung abziehen dürfen.
Bei diesen Angaben handelt es sich um Maximalbeträge. Man darf also nur tatsächlich entstandene und belegte Kosten abziehen – jedoch ohne Lebenshaltungskosten wie Ausgaben für Essen oder Windeln. Denn beides fällt auch zu Hause an. Beim Bund und in allen Kantonen gilt eine Altersbeschränkung von 14 Jahren. In einzelnen Kantonen, etwa im Aargau und in Obwalden, gilt der Ansatz nur für ein Vollpensum. Bei Temporär- oder Teilzeitarbeit wird der Abzug anteilmässig gekürzt.
Die Ökonomin Monika Bütler von der Hochschule St. Gallen hat berechnet, dass es sich vor allem für gut Verdienende kaum lohnt, wenn beide Elternteile einem Vollerwerb nachgehen. Für Zweitverdiener sei es oft rentabler, nur 40 bis 60 Prozent zu arbeiten, statt 80 bis 100 Prozent. Das schrieb Bütler schon 2007 im Fachmagazin «Perspektiven der Wirtschaftspolitik».
Den gleichen Schluss zieht eine Studie im Auftrag des Kantons Zürich (2012): Für ein in der Stadt Zürich lebendes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 100 000 Franken lohne sich ein Zweitverdienst ab einem Pensum von 60 Prozent finanziell nicht mehr.
Bundesrat will Abzüge auf 25000 Franken erhöhen
Der Bundesrat hat die Konsequenzen daraus gezogen. Er will den Abzug für die Kinderbetreuung ausser Haus auf 25000 Franken hinaufsetzen. Der höhere Abzug soll Frauen und Männer motivieren, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen oder ihre Stellenprozente zu erhöhen. Der Nationalrat ist dem Bundesrat inzwischen gefolgt. Nun ist der Ständerat an der Reihe. Ob die Kantone nachziehen und Betreuungsabzüge ebenfalls erhöhen, ist offen.