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Nein. Falls Sie während des Erwerbslebens invalid werden, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine Invalidenrente. Wie hoch diese aktuell wäre, steht auf Ihrem Pensionskassenausweis. Eine Senkung der Risikoprämie ändert daran nichts.
Die Höhe der Invalidenrente ist im Reglement der Kasse geregelt. Für die Berechnung gibt es zwei Arten:
Die Invalidenrente beträgt pro Jahr 6,8 Prozent des Alterskapitals, das Sie mutmasslich im Alter 65 haben werden.
Oder sie beträgt zum Beispiel 40 oder 50 Prozent Ihres aktuellen versicherten Lohnes. Für Angestellte ist das die bessere Variante.
Die Risikoprämien sinken dann, wenn die Pensionskasse weniger Geld für Invalidität oder Tod der aktiv Versicherten zahlen muss. Kritiker bemängeln, dass die Kassen generell zu hohe Risikoprämien verlangen.
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