Zwei Jahre Gefängnis wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung: So lautet das rechtskräftige Urteil des Zuger Obergerichts gegen den Finanzberater A. S. Die Freiheitsstrafe ist bedingt. Das heisst: Er muss nicht ins Gefängnis, falls er in den nächsten drei Jahren «sauber» bleibt, also kein Vergehen oder Verbrechen begeht. Der Mann hat zahlreiche seiner Kunden geschädigt und es laufen noch weitere Verfahren. K-Geld nennt seinen vollen Namen nicht, weil A. S. nun nicht mehr im Finanzsektor arbeitet.
Eines seiner damaligen Opfer: ein Rentnerehepaar aus dem Aargau. Der Täter hat dem Paar 198000 Franken für eigene Zwecke abgeknöpft, er hat ihm gefälschte Kontoauszüge präsentiert und er hat die Steuererklärung des Paars absichtlich falsch ausgefüllt.
Natürlich sind betrügerische Vermittler sehr selten. Dennoch lassen sich an diesem Fall typische Vorgehensweisen von unseriösen Vermittlern aufzeigen, bei denen die Alarmglocken läuten sollten. Und es lassen sich allgemeine Tipps geben für den Umgang mit einem Berater.
1. Geldanlage kennen
Laut Gerichtsurteil wusste A. S. genau, dass seine Kunden «sehr sparsame und extrem vorsichtige Leute» waren. Trotzdem drängte er sie in den spekulativen Devisenhandel – und behauptete «unermüdlich und wahrheitswidrig», er sorge für eine sichere Investition. Das Gericht schreibt, A. S. habe die Risiken verschwiegen, weil er von der Invest Finanz-Verwaltung AG Vermittlungsprovisionen erhalten habe.
Laut Gericht seien sich die Eheleute «nicht bewusst gewesen», für welche Geldanlage sie unterschrieben hätten.
Der Tipp ist klar: Tätigen Sie keine Geldanlage, wenn Sie nicht genau verstehen, worum es geht. Holen Sie im Zweifelsfall eine zweite Meinung bei einer unabhängigen Stelle ein – zum Beispiel beim Beratungsservice von K-Geld. Bei Geldanlagen sind Skepsis und hartnäckiges Nachfragen oberstes Gebot.
Auch wichtig: Seien Sie vorsichtig bei grossen Renditeversprechen. Rendite und Risiko sind grundsätzlich untrennbar miteinander verbunden. Werden hohe Erträge ohne entsprechende Risiken bzw. Kursschwankungen in Aussicht gestellt, ist Vorsicht geboten.
2. Klumpenrisiko vermeiden
Auf Anraten von A. S. investierte das Paar 2005 rund 200000 Franken bei der völlig unbekannten Invest Finanz-Verwaltung AG in Baar ZG. Das Geld floss in den hochriskanten Währungshandel. Ein Jahr später empfahl A. S., weitere 250000 Franken dort zu investieren. Seine Begründung laut Gerichtsurteil: Aufgeteilte Anlagen seien kaum rentabel, man solle all sein Kapital zusammen investieren. Das ist falsch und widerspricht dem Grundsatz der Diversifikation. Wer alles auf eine Karte setzt, kann alles verlieren. Genau das geschah hier: Die Firma hat von 146 Kunden total 27 Millionen Franken verspekuliert, am Schluss blieb kein Rappen übrig.
3. Steuerberater gratis: Vorsicht
A. S. erledigte auch die Steuererklärungen des Ehepaars – und zwar kostenlos. So wusste er über die Vermögensverhältnisse bestens Bescheid.
Tipp: Seien Sie skeptisch, wenn der Steuerberater plötzlich mit Anlagevorschlägen kommt. Das Gleiche gilt bei Versicherungsvertretern: Diese wissen, wann aus Lebensversicherungen viel Geld fällig wird – und geraten dann in Versuchung, den Empfängern unpassende und teure Anlageprodukte zu verkaufen, die den Verkäufern Vermittlungsprovisionen einbringen.
4. Lesen, was man unterschreibt
Als die Geldanlage des Ehepaars noch einen gewissen Wert hatte, liess A. S. den Ehemann mehrere Überweisungsaufträge unterzeichnen. Laut Gericht hat er sein Opfer dabei abgelenkt und arglistig getäuscht, sodass der Mann nicht merkte, was er unterschrieb.
Mit diesen Anweisungen flossen insgesamt 198000 Franken Anlagevermögen des Ehepaars auf eigene Konten von A. S. Damit tätigte er Devisengeschäfte in seinem eigenen Namen. So wollte er seine privaten Verluste aus riskanten Geldanlagen wettmachen. Am Schluss waren diese 198000 Franken ebenfalls weg.
Das Gericht schreibt: «Das Opfer hätte seinen Irrtum vermeiden können, wenn es die entsprechenden Dokumente vor der Unterzeichnung gelesen hätte.» Aber A. S. habe das Paar raffiniert getäuscht.
Die Tipps dazu:
Lesen Sie unbedingt, was Sie unterschreiben. Es kommt immer wieder vor, dass Schweizer Anleger Papiere in englischer Sprache zur Unterzeichnung erhalten. Das ist gefährlich, wenn man den Inhalt nicht genau versteht.
Unseriöse Berater drängen meist zur sofortigen Unterschrift. Darüber schlafen und sich allenfalls an neutraler Stelle erkundigen ist viel besser.
Seien Sie nicht zu vertrauensselig – auch wenn sich der Berater sehr um ein gutes persönliches Verhalten bemüht. Das Gericht wörtlich: «Der Beschuldigte sandte den Eheleuten Karten zu Geburtstagen und zu Weihnachten und erzählte ihnen private Dinge, wie etwa Details über seine Familie. So begründete er ein Vertrauensverhältnis.»
Machen Sie nie Geldüberweisungen auf private Konten von Versicherungsvertretern und Anlageberatern, sondern immer nur direkt an die betreffende Gesellschaft.
Inzwischen hat A. S. vor Gericht eingeräumt, dass er dem Ehepaar 198000 Franken schuldet. Doch er lebt auf dem Existenzminimum, und sein Betreibungsregisterauszug ist sehr lang. Es ist fraglich, ob er die Schuld je wird tilgen können. Zumal er auch anderen Leuten noch viel Geld schuldet.
5. Unterlagen prüfen
A. S. verheimlichte den Eheleuten auch den wahren Kontostand ihrer Anlage bei der Invest Finanz-Verwaltung AG. So konnte er verbergen, dass er insgesamt 198000 Franken für sich selbst abgezweigt hatte. Dazu fälschte er mehrfach die Kontostandsmeldungen, indem er den Saldo um 198000 Franken erhöhte. Auch in der Steuererklärung setzte er die zu hohen falschen Beträge ein. Deshalb musste das Ehepaar zu viel Vermögen versteuern.
Tipps: Achten Sie darauf, dass Sie bei Geldanlagen die Originalauszüge der Bank erhalten. Oder verlangen Sie bei der Bank zusätzlich einen Kontoauszug bzw. eine Kopie davon, falls Sie Jahresauszüge vom Berater erhalten haben.
Kontrollieren Sie Kontoauszüge sofort und genau. Vergleichen Sie die Kontobestände und Depotwerte mit älteren Unterlagen und gehen Sie unerklärbaren Unterschieden sofort nach.
Auch ein regelmässiger Blick ins Online-Banking kann helfen.
Das Wertschriftenverzeichnis für die Steuern sollte ebenfalls direkt von der Bank kommen.