Wenn Angestellte länger krank sind und nicht mehr arbeiten können, stehen sie schon bald ohne Einkommen da. Im ersten Anstellungsjahr muss ihnen der Betrieb den vollen Lohn nur gerade für drei Wochen zahlen, ab dem 2. Dienstjahr entsprechend länger. Selbst langjährige Lohnbezüger erhalten in den meisten Fällen nach 6 Monaten keinen Lohn mehr.
Auch ein Mann aus dem Kanton Aargau musste wegen Krankheit aus dem Betrieb ausscheiden. Finanziell geriet er zwar nicht sofort in ein Loch. Denn sein Arbeitgeber hatte eine Kollektiv-Taggeldversicherung abgeschlossen. Solche Versicherungen übernehmen die Weiterzahlung von meistens 80 Prozent des Lohns, wenn Angestellte wegen Krankheit länger ausfallen. Doch der Mann hatte auch Pech: Er erhielt nach seinem Ausscheiden wie vereinbart das Taggeld als 80-prozentigen Lohnersatz. Nur: Der Arbeitgeber kündigte die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung bei der Krankenkasse Sympany. Und diese schrieb dem Mann, nun erhalte er nichts mehr. Obwohl die vereinbarte Leistungsdauer von 720 Tagen noch nicht ausgeschöpft war – das ist die sogenannte Nachdeckung.
Besonders fies: Für den Betroffenen galten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Sympany von 2008. Dort steht explizit, dass die Nachdeckung entfällt, wenn der Betrieb die Versicherung kündigt. In neueren AVB der Sympany fehlt diese Klausel. Das bedeutet: Die Sympany müsste weiterzahlen, bis zur Erschöpfung des Leistungsanspruchs nach 720 Tagen.
Die Nachdeckung ist also ein Punkt, den Arbeitgeber im Auge behalten sollten, wenn sie eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abschliessen. Der K-Tipp hat die 14 wichtigsten Versicherer zu diesem Detail befragt. Die meisten geben an, die Nachdeckung gelte auch, wenn der Betrieb die Versicherung kündigt oder z. B. in Konkurs geht.
Bei den Offerten zeigen sich grosse Unterschiede
Die Nachdeckung hat noch einen weiteren Aspekt: Was gilt, wenn der Betrieb die bisherige Versicherung zwar beibehält und bezahlt, der erkrankten Person aber nach einer gewissen Zeit die Kündigung schickt? Auch hier sagen die meisten Versicherungen, dass die betroffene krankgeschriebene Person weiterhin ihr Taggeld erhält – längstens aber bis zum Ablauf der Nachdeckung von 720 Tagen. Einzig die Groupe Mutuel schert hier aus: Sie gewähret keine Nachdeckung.
Das VZ Vermögenszentrum hat für K-Geld Offerten eingeholt und nach den Prämien für zwei fiktive Betriebe gefragt – für eine Schreinerei und für eine Beratungsfirma. Die Tabelle zeigt die riesigen Unterschiede und verdeutlicht: Unbedingt mehrere Offerten einholen und die Prämien vergleichen.
Das ist auch im Interesse der Angestellten, die ja meist die Hälfte der Prämien zahlen. Am Beispiel der Schreinerei heisst das: Ein Mann mit 5000 Franken Bruttolohn hätte bei der Basler monatlich Fr. 39.30 Lohnabzug, bei der Allianz hingegen nur Fr. 18.35.
Die Prämien sind in erster Linie von der Lohnsumme abhängig (Löhne aller Angestellten), aber auch von der Risikoeinstufung: Bürolisten zahlen weniger als Berufsleute, die ihren Körper tagein tagaus schinden müssen. Entscheidend ist auch die Wartefrist (Erklärung im Kasten). Schliesst ein Betrieb mit einer Wartefrist von 14 statt 30 Tagen ab, verteuert das die Prämie im Schnitt um 50 Prozent. Verlängert er die Wartefrist umgekehrt von 30 auf 60 Tage, zahlt er im Schnitt 25 Prozent weniger. Betriebe mit einem hohen Frauenanteil zahlen tendenziell mehr.
Tipps für den Abschluss:
- Meist kann der Betrieb mit dem Versicherer vereinbaren, ob er eine Überschussbeteiligung will oder nicht. Ist eine solche Überschussbeteiligung abgemacht, erhält der Betrieb nach einer gewissen Beobachtungsperiode Geld zurück, falls es in diesem Zeitraum keine Schadenfälle gab, also der Versicherer nicht für einen längeren Krankheitsfall einspringen musste. Ob und in welcher Form diese Überschussbeteiligung den Angestellten zugute kommt, ist unterschiedlich. In vielen Betrieben erhalten die Angestellten nichts von der Überschussbeteiligung.
Als Faustregel gilt: Wählt ein Betrieb das System mit Überschussbeteiligung, zahlt er zwar von Anfang an eine etwas höhere Prämie – kann aber mit einem attraktiven Bonus rechnen, wenn seine Angestellten gesund bleiben. Wählt ein Betrieb hingegen das System ohne Überschussbeteiligung, zahlt er von Anfang an etwas weniger, er bleibt dann aber bei dieser Prämie. - Im Prinzip kann der Versicherer die Prämie nach jedem Schadenfall auf Beginn des nächsten Versicherungsjahres erhöhen. Doch viele Verträge enthalten eine Prämiengarantie für die ersten zwei oder drei Jahre.
- Suchtkrankheiten sollten eingeschlossen sein. Denn es kommt immer wieder mal vor, dass Angestellte aus unterschiedlichsten Gründen alkoholabhängig werden. Ist dann keine Taggeldversicherung vorhanden, muss der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit den Lohn bei Krankheit zahlen.
- Laut Gesetz erhalten Familien eines Angestellten nach dessen Tod noch ein oder zwei Monatslöhne (siehe «K-Tipp» 9/14). Dieser sogenannte Lohnnachgenuss ist bei einigen Versicherern inbegriffen, bei anderen kann man ihn gegen Mehrprämie in den Deckungsumfang einschliessen. Vom Nutzen des Kollektiv-Krankentaggeldes Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. Hat ein Betrieb sie abgeschlossen, bedeutet das zweierlei:
- Der Betrieb wälzt so das Risiko ab, dass er einem erkrankten Mitarbeiter sehr lange den Lohn zahlen muss. Denn dies übernimmt die Versicherung für ihn – aber mit einer Wartefrist. In der Prämientabelle beträgt sie 30 Tage. Das heisst: Wird ein Mitarbeiter krank, muss der Betrieb den Lohn 30 Tage lang selber zahlen, erst dann springt die Versicherung für ihn ein. Der Betrieb ist Vertragspartner der Versicherung.
- Der Erkrankte hat die Gewissheit, dass er auch dann noch Taggelder als Lohnersatz erhält, wenn er nach einigen Monaten krankheitsbedingt aus dem Betrieb ausscheidet und noch immer arbeitsunfähig ist.
- In der Regel deckt die Versicherung 80 Prozent des letzten Lohns – und zwar für maximal 720 oder 730 Tage (je nach Vertrag). Das kann konkret bedeuten, dass ein Mitarbeiter vom ersten Krankheitstag an nur 80 Prozent des Lohnes erhält – dafür aber sehr lange. Es gibt jedoch Betriebe, die zum Beispiel im ersten Monat trotzdem noch den vollen Lohn zahlen. Voraussetzung ist immer, dass der Angestellte zu mindestens 25 Prozent krankgeschrieben ist. Die Prämien für die Kollektiv- Krankentaggeldversicherung werden meistens von Betrieb und Angestellten je zur Hälfte übernommen. Der Betrieb kann auch alles zahlen, darf die Prämien aber nicht vollständig auf die Angestellten überwälzen.