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Steuern. Wer mit Wertschriften handelt, muss im Normalfall den Gewinn nicht versteuern. Das gilt aber nicht für gewerbsmässige Händler. Doch: Wo liegt die Grenze zwischen einem normalen und einem gewerbsmässigen Wertschriftenhändler?
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis, gestützt auf Bundesgerichtsentscheide, wie folgt aktualisiert. Nichts versteuern muss, wer sämtliche folgenden Kriterien erfüllt:
- Verkaufte Wertschriften müssen mindestens ein halbes Jahr im Depot gehalten worden sein (früher: ein Jahr)
- Das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr beträgt nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode
- Die Kapitalgewinne dürfen in der Regel weniger als die Hälfte des Reineinkommens ausmachen
- Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (z.B. Zinsen, Dividenden) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen
- Der Kauf und Verkauf von Derivaten, vor allem Optionen, beschränkt sich auf die Absicherung eigener Wertschriftenpositionen.
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