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Ohne Nachlassregelung erben alle Nachkommen gleich viel. In Ihrer Situation würde somit jedes Kind ein Drittel des Erbvermögens erhalten.
Der Pflichtteil eines Kindes beträgt drei Viertel seines gesetzlichen Erbanteils, in Ihrem Fall also 50 000 Franken. Setzen Sie eines Ihrer Kinder auf den Pflichtteil, erhalten die beiden anderen somit je 75 000 Franken.
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