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Das Risiko ist aus heutiger Sicht minim. Die Raiffeisenbanken müssen die Käufer von Anteilscheinen ab einer gewissen Grössenordnung auf alle möglichen Risiken aufmerksam machen:
- Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt.
- Sollte die Bank Konkurs machen, sind die Anteilscheine nachrangig, die Anteilseigner würden also nach allen anderen Gläubigern bedient.
- Die Risikoerklärung hält auch fest: Die Bank kann die Rückzahlung verweigern, falls die Eigenmittel der Raiffeisen-Gruppe den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügen.
Nicht alle der 305 Raiffeisenbanken erlauben den Kauf von mehreren Anteilscheinen. Einige von ihnen bieten auch Anteilscheine im Wert von 500 Franken an. Grundsätzlich ist die Zeichnung nur bis zum Maximalbetrag von 20 000 Franken möglich.
Die Verzinsung der Anteilscheine ist von Raiffeisenbank zu Raiffeisenbank verschieden. Der Zins wird jeweils von der Generalversammlung der Genossenschafter rückwirkend für ein Jahr festgelegt, er kann sich also ändern.
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