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Die Auffangeinrichtung hat keine Staatsgarantie und sie untersteht auch nicht der Einlagensicherung der Banken, die bis 100000 Franken gilt. Auch der Sicherheitsfonds ist für Freizügigkeitsgelder nicht zuständig.
Direktor Max Meili sagt aber: «Nur schon die Tatsache, dass die Auffangeinrichtung zu 40 Prozent der Freizügigkeitsgelder keine gültige Adresse hat, ist ein starker Hinweis dafür, dass es unglaublich viel braucht, um sie handlungsunfähig bzw. illiquid zu machen.» Und: «Es fragt sich ernsthaft, ob in einem solch höchst unwahrscheinlichen Fall die Politik die Auffangeinrichtung wirklich hängen lassen würde.»
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