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K-Geld 06/2023
06.12.2023
Nein, das ist nicht möglich. Basis für die Berechnung des 3a-Abzugs in der Steuererklärung bildet ausschliesslich das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit – also der Lohn von Ihrem Arbeitgeber und die Ausbildungszulage. Die AHV-Rente und die Kinderrente gehören nicht dazu.
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