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Nein. Die Schweiz und Polen haben ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Steueramt will den Verdienst Ihrer Frau nur kennen, um den richtigen Steuersatz für Sie als Ehepaar zu ermitteln. Denn für die Bestimmung des Steuersatzes ist die Summe beider Einkommen massgebend.
Ein Beispiel: Sie verdienten im Jahr 2017 in der Schweiz 100000 Franken und Ihre Frau in Polen 50000 Franken. In diesem Fall müssten Sie als Ehepaar im Kanton Aargau nur die 100000 Franken versteuern – allerdings zu einem leicht erhöhten Einkommenssteuersatz. Es ist derjenige Satz, der dem gesamten ehelichen Einkommen (also den 150 000 Franken) entspricht
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