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30.07.2019
Ja. Zu beachten ist aber: Das neue Haus darf kein Ferienhaus sein, sondern muss Ihr Erstwohnsitz sein. Und es muss in der Schweiz liegen. Damit Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben können. müssen Sie das neue Haus zudem innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf des alten Hauses erwerben.
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GRUNDSTÜCKSTEUER
MEINE FRAGE IST BEKOMMT MAN DAS GANZE AUFGESCHOBENE GELD ZURÜCK ??? DANKE