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Ja. Ihre jetzige Gattin würde von der AHV eine Witwenrente erhalten, weil sie älter als 45 Jahre ist und Sie beide länger als fünf Jahre verheiratet sind.
Damit Ihre Ex-Frau AHV- Witwenrente erhält, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Sie darf zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht neu verheiratet sein.
Sie muss bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt gewesen sein und die geschiedene Ehe muss mindestens zehn Jahre gedauert haben.
Oder Sie und Ihre Ex-Frau haben gemeinsame Kinder und das jüngste Kind war am 45. Geburtstag der Mutter noch minderjährig.
Automatisch gibt es jedoch kein Geld für die Ex-Frau: Sie muss die Hinterlassenenrente bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, bei der Sie als ihr früherer Ehemann die AHV-Beiträge gezahlt haben.
Die Witwenrente würde für beide Frauen 80 Prozent Ihrer AHV-Rente betragen.
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