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Nein. Immobilien sind immer am Standort zu versteuern. Sie müssen den Vermögenswert der Wohnung sowie die Mieterträge also in Italien versteuern. Allerdings sind Sie verpflichtet, in Ihrer Schweizer Steuererklärung die Wohnung unter Vermögen und die Mieteinnahmen unter Einkünften aufzulisten. Die Schweiz zieht diese Werte zur Bestimmung des Steuersatzes heran. Das heisst, dass Sie Ihr Einkommen und Ihre Vermögenswerte in der Schweiz zu einem höheren Satz versteuern müssen.
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