Mit Slogans wie «Auch daheim an Ihrer Seite» oder «Ihr direkter Draht zum Anwalt» wirbt der Touring Club Schweiz (TCS) für den Abschluss einer Gebäuderechtsschutz-Versicherung bei der Assista Rechtsschutz AG. Im ersten Jahr zahlen TCS-Mitglieder dafür 45 Franken, ab dem zweiten Jahr 60 Franken. Das Verkaufsargument des TCS: Konflikte rund ums Wohneigentum seien heute «keine Seltenheit». Doch wie wichtig ist eine solche Gebäuderechtsschutz-Versicherung überhaupt?
Existenzbedrohende Risiken wie Feuer und Wasser haben Priorität
Eine klare Antwort gibt Professor Hato Schmeiser vom Institut für Versicherungswirtschaft der Uni St. Gallen. Er sagt: «Priorität hat die Versicherung von Risiken, die elementarer Natur sind – also für jemanden finanziell existenzbedrohend sind.» Rechtsstreitigkeiten würden nicht zu den Grossrisiken eines Hausbesitzers gehören. Eine Rechtsschutzversicherung könne nützlich sein, sei aber kein Muss.
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht sinnvoll, Anwalts- und Prozesskosten nur für einen kleinen Bereich zu versichern. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohneigentum können zusammen mit vielen anderen Rechtsgebieten wie etwa Arbeitsrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht und Strassenverkehrsrecht mit einer einzigen Versicherung gedeckt werden – und zwar schon bei einer Prämie zwischen 200 und 300 Franken pro Jahr.
Die wichtigste Police für Wohneigentümer ist die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden, die durch Feuer, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Steinschlag, Felssturz, Sturm und Hagel entstehen. Stockwerkeigentümer müssen die Gebäudeversicherung gemeinsam abschliessen. In vielen Kantonen sind Gebäudeversicherungen obligatorisch, weil ohne ein grosser Vermögensverlust droht. Ausnahmen sind die Kantone Genf, Tessin und Wallis sowie Appenzell-Innerrhoden (mit Ausnahme des Bezirks Oberegg). Aber auch ohne Versicherungspflicht ist eine Gebäudeversicherung ein Muss.
In 19 Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen, die im Monopol Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Im Kanton Zürich kostet die Prämie für ein Haus mit einem Versicherungswert von 750 000 Franken jährlich 145 Franken. In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Uri, Tessin und Wallis kann man diese Deckung bei einer privaten Versicherung abschliessen.
Freiwillig, aber sehr zu empfehlen ist für Wohneigentümer die Gebäudewasser-Versicherung. Wenn in einem Haus Wasser aus einer Leitung ausläuft, können Wände und Böden stark beschädigt werden. Dagegen kann man sich bei privaten Versicherungsgesellschaften versichern. In den Kantonen Aargau, Baselland, Bern und Glarus ist das auch bei der kantonalen Gebäudeversicherung möglich. Bei der Aargauischen Gebäudeversicherung kostet das für ein Einfamilienhaus in Aarau mit einem Versicherungswert von 600 000 Franken 145 Franken pro Jahr.
Gebäudeeigentümer haften, wenn jemand durch ihre Baute zu Schaden kommt – etwa durch herabfallende Ziegel. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer ein Muss. Sie kann als Zusatz zur Privathaftpflicht abgeschlossen werden. Diese ist auch Nicht-Eigentümern zu empfehlen.
Und wie für Mieter gilt auch für Wohneigentümer: Den Hausrat sollten sie unbedingt gegen Feuer- und Wasserschaden versichern. Das Mobiliar ist nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt.