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Konto für Erneuerungsfonds. Grössere Stockwerkeigentümergemeinschaften verwalten die Liegenschaft in der Regel nicht selber, sondern vergeben diesen Auftrag extern. Auch die Eigentümergemeinschaft von K-Geld-Leser Willi Peter (Name geändert) aus Küsnacht ZH arbeitet mit einem Verwalter zusammen. Er ist unter anderem für das Finanzielle zuständig und kann auf das Erneuerungsfondskonto zugreifen. Dort liegt viel Geld, das für grössere Renovationen und Reparaturen bestimmt ist. Der Verwalter darf nicht mit Einzelunterschrift auf das Konto zugreifen. Zahlungen müssen zusätzlich von einem oder mehreren Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft unterzeichnet werden. Das soll Missbrauch verhindern (K-Geld 1/2017).
Für die zuständige Bank heisst das: Schriftliche Zahlungsaufträge mit Geld aus dem Erneuerungsfondskonto führt sie nur aus, wenn sie von der Verwaltung sowie der Vertretung der Stockwerkeigentümer unterschrieben sind. Solche Zahlungen können auch über E-Banking erledigt werden. Alle grossen Banken bieten inzwischen solche Lösungen an. Das ergab eine Umfrage von K-Geld.
Wichtig: Das Konto muss auf die Eigentümergemeinschaft lauten. Sonst könnte das Geld verloren sein, wenn der Verwalter Konkurs geht.
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