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Ja. Ein Freizügigkeitskonto muss bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder nach einer endgültigen Auswanderung nicht aufgelöst werden. Das Geld kann dort grundsätzlich bis zur Pensionierung liegen, auch wenn der Kontoinhaber im Ausland lebt. Die parkierte Summe können Sie dann bei Ihrer Rückkehr und dem Antritt einer neuen Stelle in der Schweiz in eine allfällige neue Pensionskasse übertragen lassen.
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