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Ja, solche Vorverträge sind üblich. Sie können vom Verkäufer die Einzahlung auf ein zweckgebundenes Sperrkonto verlangen und so verhindern, dass er Ihre Anzahlung beispielsweise für den Bau einer anderen Liegenschaft verwendet. Ohne notarielle Beurkundung sind solche Vorverträge über den Kauf einer Liegenschaft allerdings ungültig. Folge: Der Vertrag ist für beide Parteien unverbindlich, und Sie könnten Ihre Anzahlung jederzeit zurückverlangen.
Tipp: Schliessen Sie so bald wie möglich einen notariell beglaubigten Kaufvertrag über die Liegenschaft ab. Erst dann können Sie sicher sein, dass Sie das Haus bekommen.
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