Inhalt
Mitte Dezember kündigte Jan Altmann (Name geändert) aus Berikon AG seine Konten bei der Postfinance auf Ende Jahr. Die Bank nahm die Kündigung entgegen und teilte gleichzeitig mit: «Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Auftragsvolumens Ihre Kontoaufhebung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.» Viele Kunden wechseln zu anderen Geldinstituten, weil die Postfinance ihre Gebühren erhöht hat.
Damit stellt sich die Frage: Wenn das Konto erst im neuen Jahr aufgelöst worden ist – muss Jan Altmann dann auch noch die Gebühren für den Januar zahlen? Die Postfinance sagt, sie habe ihre Kunden auf der Website darauf aufmerksam gemacht, dass allfällige Kündigungen auf Ende Jahr bis zum 20. Dezember eintreffen müssten.
Das heisst: Wer diese Frist eingehalten hat, muss für den Januar keine Gebühren mehr zahlen. Auch wenn die Konten erst im neuen Jahr aufgelöst wurden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden