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Nein. Zur Mobiliarverglasung zählt Glas, das sich an Möbelstücken befindet. Versichert sind auch gebrochene Tischplatten aus Stein sowie Wandspiegel. Nicht versichert sind hingegen Bildschirme, Glasfiguren, Vasen, Beleuchtungskörper, Glühbirnen sowie Leucht- und Neonröhren.
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