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Ja. Sie dürfen noch einmal maximal 6768 Franken einzahlen. Die Einzahlung muss aber vor Ihrer Abmeldung aus der Schweiz erfolgen. 3a-Konten können Sie nach der Abmeldung wahlweise auflösen oder bis zu Ihrem offiziellen Pensionsalter stehen lassen (K-Geld 5/2017). Es steht Ihnen auch frei, nur einzelne 3a-Konten aufzulösen. Es muss jedoch jeweils das gesamte Konto saldiert werden.
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