Per 1. Juli 2014 werde die Verwaltungskommission auf den Vorsorgefonds der 3. Säule sinken. Das schrieb die Zürcher Kantonalbank (ZKB) am 7. Mai ihren Kunden. Adressaten waren Sparer, die ihr Vorsorgegeld der 3. Säule in Fonds mit Aktien und Obligationen investieren. Sie erfuhren, die Verwaltungskommission betrage neu nur noch 0,38 bis 0,7 Prozent (je nach Art des Fonds). Mit dieser Kommission meint die ZBK die Gesamtkostenquote TER, die fast den ganzen Verwaltungs- bzw. Managementaufwand umfasst. Den meisten Kunden dürfte kaum bekannt gewesen sein, dass es überhaupt eine solche Kommission gab. Denn diese Gebühren sind in den Jahresausweisen nicht erwähnt.
Erst auf der zweiten Seite des Schreibens erwähnt die ZKB einen «neuen Gebührentarif», bei dem es eine «Anpassung» gebe. Neu verlangt sie eine jährliche Depotgebühr von 0,3 Prozent auf dem Wertschriftenbestand sowie 0,65 Prozent für jeden Kauf und Verkauf von Fondstiteln – bis zu 1000 Franken pro Einzeltransaktion.
Wer zum Beispiel über ein 3.-Säule-Konto mit fünf Fonds à 25 000 Franken verfügt, muss neu jährlich 375 Franken Depotgebühren entrichten. Hinzu kommen die Kaufgebühren für neue Wertschriften von 44 Franken, wenn man als Mitglied einer Pensionskasse den Maximalbetrag von 6739 Franken in die 3. Säule einzahlt. Bei Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse können die Kosten ein Mehrfaches ausmachen, weil sie 33 969 Franken einzahlen dürfen.
Die neue Gebühr gilt auch für Freizügigkeitskonten
Die ZKB verlangt die Kauf- und Verkaufsgebühren neu für jeden Fondswechsel. Wird das Depot bei der Pensionierung aufgelöst, müssen noch Verkaufsgebühren entrichtet werden – in obigem Beispiel mit fünf Fonds à 25 000 Franken wären es Fr. 812.50.
Wer seine Wertschriften kurz vor dem 1. Juli noch gebührenfrei verkaufen wollte, hatte Pech: In der letzten Juniwoche verweigerte die ZKB solche Aufträge, weil in dieser Zeit wegen der Umstellung bereits keine Transaktionen mehr möglich gewesen wären.
Übrigens gilt der neue Gebührentarif auch für Kunden, die bei der ZKB ein Freizügigkeitskonto haben und dieses Geld ebenfalls in Wertschriften investiert haben. Sie haben das identische Schreiben erhalten, weil auch die Vorsorgefonds, die hier zur Verfügung stehen, die gleichen sind.
Ähnliches mutet auch die Bank Coop ihren Kunden mit 3.-Säule-Wertschriftenkonto oder Freizügigkeitskonto zu. Sie müssen seit 1. Juli eine jährliche Depotgebühr von 0,5 Prozent auf ihre Vorsorgefonds entrichten. Käufe und Verkäufe bleiben bei der Bank Coop hingegen kostenlos.
Weitere angefragte Banken verzichten vorerst auf solche Gebühren. Die Raiffeisenbank verlangte schon bislang Kauf-, aber keine Verkaufsgebühren.
Warum die neuen Gebühren? Es ist ein offenes Geheimnis, dass dahinter der Wegfall von Retrozessionen steckt, die bislang für die Banken eine wichtige Einnahmequelle waren. Nun würden sich die Banken halt an den 3.-Säule- Wertschriftensparern «schadlos halten», schreibt das Branchenportal «Inside Paradeplatz».
In einem E-Mail der Bank Coop an K-Geld heisst es denn auch, die neue Gebühr sei «mit der Einführung des retrofreien Geschäftsmodells» gekommen.
Die Alternative für 3.-Säule-Sparer und Kunden mit Freizügigkeitskonto: Umstieg ins nach wie vor kostenfreie normal verzinste 3.-Säule- bzw. Freizügigkeitskonto. Oder der Wechsel zu einer andern Bank. Oder der Kauf von günstigen ETFs, bei denen immerhin die Gesamtkostenquote TER tief ist. Das ist bei einigen Banken auch im Rahmen der 3. Säule möglich.