Finanzberatung: So werden Sie nicht über den Tisch gezogen
Die Mehrheit der Anleger ist mit der Beratung bei Banken und Vermögensverwaltern laut neuen Studien unzufrieden. K-Geld sagt, wie Sie sich vor Falschberatung schützen.
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K-Geld 04/2009
25.08.2009
Bernhard Bircher
Marianne und Kurt Kromer bezeichnen sich selbst als «Laien in Finanzfragen». Trotzdem interessierte sich das deutsche Paar dafür, 250’000 Euro anzulegen. «Als Rentner im hohen Alter wollten wir dabei kein Risiko eingehen», betonen sie. Ein Mitarbeiter der UBS-Filiale Kreuzlingen habe ihnen bei einem Beratungsgespräch empfohlen, das Vermögen in kapitalgeschützte Produkte anzulegen. 6 Prozent Zinsertrag habe er ihnen in Aussicht gestellt. Als Mi...
Marianne und Kurt Kromer bezeichnen sich selbst als «Laien in Finanzfragen». Trotzdem interessierte sich das deutsche Paar dafür, 250’000 Euro anzulegen. «Als Rentner im hohen Alter wollten wir dabei kein Risiko eingehen», betonen sie. Ein Mitarbeiter der UBS-Filiale Kreuzlingen habe ihnen bei einem Beratungsgespräch empfohlen, das Vermögen in kapitalgeschützte Produkte anzulegen. 6 Prozent Zinsertrag habe er ihnen in Aussicht gestellt. Als Mindestanlagedauer empfahl der Berater fünf Jahre.
Mit Beginn der Finanzkrise begann die Anlage im Wert rapide zu sinken. Das Rentnerpaar war zunehmend beunruhigt und erkundigte sich bei der Bank. Marianne Kromer: «Der Kundenberater sagte mir, dass wir besser zuwarten sollten mit einem Verkauf. Die Anlage wurde dann aber durch die UBS ohne unsere Zustimmung aufgelöst. Die Erklärung des Beraters war, dass ich zuvor angerufen hätte und in Panik gewesen sei.»
Die UBS bedauert den Verlust, der sich auf über 50’000 Euro beläuft. Sie betont aber, das Mandat sei «auf ausdrücklichen Kundenwunsch» hin vorzeitig aufgelöst worden. Als Erklärung für den Verlust führt die Bank in einer Stellungnahme gegenüber K-Geld «die extremen Marktverhältnisse 2008 in den meisten Anlageklassen» an. Der Kundenberater habe «keine falschen Versprechungen hinsichtlich Kapitalschutz und Rendite gemacht». Das Vermögensverwaltungs-Mandat mit einer «moderaten Ausrichtung» sei mit dem Ehepaar mündlich besprochen worden. Es sei ihnen auch schriftlich mitgeteilt worden, dass dieses Mandat in verschiedene Anlageklassen investiere und Wertschwankungen unterliege. Das Ehepaar hält rückblickend gleichwohl fest: «Es ist eine Schande, dass wir schlecht beraten wurden und im hohen Alter nun finanzielle Probleme haben.»
So wie Kromers geht es vielen Anlegern, die ihr Erspartes sicher anlegen wollten und am Ende viel Geld verloren. Bankenombudsman Hanspeter Häni bestätigt: «Leider sahen wir zu viele Fälle, wo das Vertrauen der Kunden mit Füssen getreten wurde.» Hänis Stellvertreter Martin Tschan fügt hinzu, dass die meist risikoscheuen Sparer vorgängig zu wenig über die Risiken aufgeklärt wurden. Finanzprodukte seien ihnen buchstäblich aufgeschwatzt worden.
«Kapitalschutz» nützt bei Konkurs auch nichts
Das bekannteste Beispiel: Kundenberater der Credit Suisse und anderer Banken empfahlen tausenden Anlegern sogenannt kapitalgeschützte Wertpapiere der US-Investmentbank Lehman Brothers. Der Kapitalschutz war eine Fehlanzeige: Die Bank ging im September 2008 Konkurs, die Anleger sitzen seither auf fast wertlosen Papieren. Die Credit Suisse hat sich erst nach massivem Druck bereit erklärt, 3700 Kunden mit insgesamt 150 Millionen Franken abzufinden. In der Schweiz warten trotzdem nach wie vor hunderte Lehman-Opfer auf Schadenersatz ihrer Bank. Ombudsman Häni hat die Verhandlungen mit der Credit Suisse aber auf Eis gelegt. All jenen Geschädigten, die bisher leer ausgegangen sind, bleibt nur noch der Gerichtsweg.
Angesichts solcher Fälle verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Anleger mit der Beratung ihrer Bank unzufrieden ist. Das belegt eine aktuelle Studie der Universität Zürich. Die 37 untersuchten Finanzinstitute betreuen zwei Drittel der in der Schweiz verwalteten Vermögen. Das Fazit der Studie: «Die Anlagekunden wünschen sich eine Abkehr vom Produktfokus und eine Hinwendung zu einem umfassenden Beratungsansatz – ausgehend vom eigenen Lebenslauf.» Die Autoren empfehlen den Banken, dass diese «ihre Anlageentscheide besser begründen, weniger riskante Produkte empfehlen und den Kunden aktiv vor zu riskanten Geschäften bewahren». Auch unabhängige Vermögensverwalter, Treuhänder oder auf Finanzdienstleistungen spezialisierte Anwälte schneiden punkto Beratung schlecht ab. Das zeigt eine Studie des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Die Mehrheit der Kunden solcher Finanzdienstleister in der Schweiz erwarten laut der Studie stärker als bisher eine alle Risikoaspekte umfassende Beratung.
Finanzberater schielen stets auf Provisionen
Die grosse Unzufriedenheit vieler Kunden mit der Anlageberatung hat einen handfesten Hintergrund: Die Vermögensverwalter erhalten beim Verkauf von Finanzprodukten von den entsprechenden Anbietern Provisionen, sogenannte Retrozessionen. Damit lässt sich viel Geld verdienen. Die Folge: Die Berater sind ihren Kunden gegenüber nicht mehr unabhängig, sondern schielen stets auf die lukrativen Provisionen. Diesen Interessenkonflikt dürfte es nach dem Gesetz gar nicht geben. Denn die Vermögensverwalter sind als Auftragnehmer allein den Anlegern als Auftraggeber verpflichtet. Sie müssen alle Entgelte, die sie im Rahmen des Auftrags erhalten, dem Kunden zurückgeben – sofern dieser nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Ein Verzicht ist aber nur gültig, wenn der Kunde die Höhe der Vergütungen kennt. Das hat das Bundesgericht 2006 entschieden. Als Reaktion auf dieses Urteil geben die Banken nun Unterlagen an ihre Kunden ab, worin die Bandbreiten der Vergütungen aufgeführt sind.
In den Vertragsbedingungen halten die meisten Banken fest, dass die Kunden auf die Rückgabe solcher Gelder ausdrücklich verzichten. Viele akzeptieren diese Vertragsbedingung im Kleingedruckten, ohne sich ihrer Tragweite bewusst zu sein. Dass es bezüglich Anlegerschutz auch anders geht, zeigt das Beispiel Deutschland. Im Juli wurde ein strengeres Gesetz für den Schutz von Kleinanlegern verabschiedet. Banken werden darin verpflichtet, künftig den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. In der Schweiz müssen das Anleger noch immer selbst an die Hand nehmen (siehe unten).
Die wichtigsten Tipps für Finanzberatungen Vorbereitung
Legen Sie vor dem Beratungsgespräch den Betrag, die Dauer und das Ziel der Anlage fest. Eine nützliche Checkliste zur Vorbereitung finden Sie beim deutschen Bundesministerium für Verbraucherschutz unter der Seite www.bmelv.de mit dem Suchbegriff «Finanzcheckliste». Neben nützlichen allgemeinen Hinweisen zu Finanzanlagen kann das Dokument auch als Vorlage für ein Gesprächsprotokoll dienen.
Kein Zeitdruck: Nehmen Sie sich für die Beratung und den Investitionsentscheid Zeit – lassen Sie sich vom Berater nicht unter Druck setzen.
- Checkliste und Zeuge: Die Checkliste stellt sicher, dass Sie wichtige Punkte mit Ihrem Finanzberater klären und nichts vergessen geht. Eine fachkundige Begleitperson dient als Zweitmeinung und Zeuge vor Gericht bei allfälligen Falschberatungen.
- Honorarberatung: Wer gratis berät, langt bei den Provisionen meist umso kräftiger zu. Bevorzugen Sie daher Berater, die auf Honorarbasis arbeiten. Die Honorare schwanken zwischen 150 bis 250 Franken pro Stunde. Aber Vorsicht: Auch bei Honorarberatungen können Vergütungen fliessen. Verlangen Sie dazu eine schriftliche Auskunft.
- Beratungsprotokoll: Verlangen Sie von Ihrem Berater ein Gesprächsprotokoll oder stellen Sie selber einen Brief mit den wichtigsten Gesprächsergebnissen auf und lassen ihn von Ihrem Finanzberater unterschreiben. Einen K-Geld-Musterbrief für auf Sicherheit bedachte Anleger finden Sie auf www.kgeld.ch «Musterbrief Finanzberatung».
- Anlage-Empfehlung: Beharren Sie als Mindestforderung auf einer schriftlichen Begründung der empfohlenen Anlagestrategie.
- Kosten und Provisionen: Sprechen Sie Ihren Berater auf allfällige Provisionen und Vertriebsvergütungen sowie die Produktkosten an und lassen Sie sich seine Aussagen schriftlich geben.
- Verständliche Produkte: Lassen Sie die Finger von Finanzprodukten, die Sie auch nach eingehender Beratung nicht verstehen.