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Ja. Zurzeit wird der Zuschlag wegen Aufschubs der Altersrente auf sämtlichen Renten gewährt, die sich von der Hauptrente ableiten. So wird auch eine Hinterlassenenrente erhöht, die auf eine aufgeschobene Altersrente folgt. Das würde sich aber ändern, falls die Stimmbevölkerung die Reform AHV 21 annimmt, über die das Schweizer Stimmvolk im September dieses Jahres entscheidet. Neu würden Hinterlassenenrenten, die auf aufgeschobene Altersrenten folgen, nicht mehr erhöht.
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