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K-Geld 01/2021
03.02.2021
Letzte Aktualisierung:
04.02.2021
04.02.2021
Ja. Sie bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV-beitragspflichtig. Und die Zahlungen gehen auf Ihr Arbeitsverhältnis zurück. Ihr Arbeitgeber wird auf den Zahlungen die normalen Abzüge vornehmen – also auch für die AHV. Übrigens: Die AHV-Pflicht dauert über die Pensionsgrenze hinaus, falls Sie weiterhin arbeiten würden.
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