Nein. Die Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter erfolgt unabhängig vom Bezug einer aufgeschobenen Altersrente. Wenn Sie im Referenzalter Ihre AHV-Rente ganz oder zu einem Teil aufschieben und weiterhin erwerbstätig sind, müssen Sie die Neuberechnung separat beantragen: mit dem Formular 318.383 «Antrag für eine Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter» («Saldo» 8/2024). Das Formular ist im Internet unter Ahv-iv.ch zu finden.
Buchtipp: Pensionierung richtig planen
Weitere Tipps zum Aufschub der Rente liefert der «K-Tipp»-Ratgeber Pensionierung richtig planen. Zu bestellen auf Kgeld.ch.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden