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Nein. Sie müssen die Rente in Thailand versteuern. Entscheidend ist das Pensionierungsdatum. Die Post ist inzwischen eine eigenständige Aktiengesellschaft. Deshalb gilt für die Besteuerung der Pensionskassenrente dasselbe wie für alle Privatbetriebe: Auslandschweizer müssen ihre Renten gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand an ihrem neuen Wohnsitz versteuern. Das Gleiche gilt für die Renten aus Pensionskassen anderer verselbständigter Bundesbetriebe, wie etwa der SBB, der Swisscom oder der Ruag – auch wenn sie immer noch ganz oder mehrheitlich in Staatsbesitz sind.
Pensionierte Staatsangestellte hingegen müssen ihre Renten der Pensionskasse in der Schweiz versteuern, auch wenn sie im Ausland Wohnsitz haben.
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