Inhalt
Ja. Bankschliessfächer haben im Fall von Zahlungsunfähigkeit einer Bank einen grossen Vorteil gegenüber einem Konto: Das Geld ist für den Kunden jederzeit in voller Höhe verfügbar. Der Inhalt des Schliessfachs bleibt Eigentum des Kunden. Im Falle eines Bankkonkurses können Sie es sofort beziehen. Die Schliessfachvermieter wissen nicht, was im Schliessfach drin ist.
Beachten Sie allerdings: Die Bank als Vermieterin von Schliessfächern haftet gegenüber den Kunden nur, wenn sie die Überwachung, die Sicherheit und das Verschliessen der Safes grobfahrlässig vernachlässigt hat. Falls Sie Ihre Vermögenswerte im Schliessfach vor Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden schützen wollen, müssen Sie den Inhalt selber versichern.
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