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Nicht unbedingt. Einen Erbschein benötigen Sie nur, wenn jemand von Ihnen eine Bestätigung will, dass Sie Erbe sind. Wenn das Erbe lediglich aus einem Guthaben auf einem Bank- oder Postkonto besteht und Sie, Ihre Mutter oder einer Ihrer Brüder eine Vollmacht über den Tod hinaus darauf haben, verlangt die Bank möglicherweise keinen Erbschein. Klären Sie beim betreffenden Finanzinstitut ab, ob ein Erbschein erforderlich ist, um an das entsprechende Guthaben zu gelangen.
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