Inhalt
K-Geld 05/2022
25.10.2022
Ja. Besitzer einer Schweizer Immobilie müssen auch bei einem Wohnsitz im Ausland eine Steuererklärung ausfüllen und abgeben. Denn Liegenschaften und Erträge daraus werden in dem Land besteuert, in dem sie sich befinden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden