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K-Geld 01/2024
07.02.2024
Letzte Aktualisierung:
08.02.2024
08.02.2024
Ja. Das Pensionskassenobligatorium gilt für alle Bruttojahreslöhne ab 22'050 Franken. Bis zu einem Jahreseinkommen von 29'400 Franken liegt der versicherte Lohn fix bei 3675 Franken. Das heisst: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für diesen Lohnanteil Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen. Die Hälfte davon darf er Ihnen vom Lohn abziehen.
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